Herzlich Willkommen!

Die Kanzlei Lotz und Schmidt steht traditionell auf zwei Standbeinen, nämlich der anwaltlichen Tätigkeit und dem Notariat.

Als moderne Kanzlei legen wir Wert darauf, Sie in den einzelnen Rechtsgebieten durch spezialisierte Fachleute beraten zu können. So stehen in der Kanzlei Fachanwälte für Baurecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht sowie auch Familienrecht und Erbrecht zur Verfügung.

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag:
9:00 Uhr – 18:00 Uhr

Freitag:
9:00 Uhr – 13:00 Uhr

– sowie nach besonderer
Vereinbarung –

Anfahrt

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Kontakt

Rechtsanwälte & Notar
Lotz und Schmidt
Rathausallee 31
22846 Norderstedt

Telefon: +49 (0)40 53 53 42-0
Telefax: +49 (0)40 53 53 42-42

E-Mail: info@rae-lotz.de

Unsere Schwerpunkte

Erbrecht

Das Erbrecht zählt zu den komplexesten Rechtsgebieten überhaupt. Ein hoher Prozentsatz unserer Tätigkeit in diesem Rechts-
gebiet spielt sich auf notarieller Ebene ab, wo es insbesondere um die ...

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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht spielt für jeden Einzelnen innerhalb des Wirtschafts-lebens, sei es auf Arbeitgeber oder Arbeitnehmerseite, eine zentrale Rolle. Es umfasst eine stetig steigende Zahl an gesetzlichen Regelungen, …

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Baurecht

Die Thematik des öffentliches Bau-rechtes befasst sich in erster Linie mit der baulichen Ausnutzbarkeit eines Grundstückes und damit zumeist mit der Frage der Erlangung einer Bau-genehmigung. …

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Mietrecht

Mietverhältnisse sind Dauerschuld-verhältnisse. Die Vertragsbeziehungen sind daher nicht nur auf ein kurz-fristiges oder einmaliges Zusammen-treffen angelegt. Die möglichen Streitthemen und …

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Das Notariat

Die Tätigkeit des Notars unterscheidet sich grundsätzlich von der Tätigkeit des Rechtsanwaltes.

Während der Rechtsanwalt einseitig die Interessen einer Partei vertritt, hat der Notar sein Amt neutral zugunsten aller Beteiligten auszuüben. Insoweit wird der Notar hoheitlich, also quasi als Behörde tätig.
Für bestimmte Rechtsgeschäfte, z.B. den Grundstückskaufvertrag, Erbverträge oder die Gründung einer GmbH hat der Gesetzgeber zwingend die Form der notariellen Beurkundung vorgesehen.

Das Ziel der Einschaltung des Notars ist insbesondere, dafür Sorge zu tragen, dass der rechtliche Wille der Parteien korrekt und vollständig umgesetzt wird, dass die getätigten Rechtsgeschäfte unter Wahrung und Sicherstellung der Interessen aller Parteien abgewickelt werden und dass schließlich keine der Parteien ohne rechtliche Beratung ein übereiltes Rechtsgeschäft tätigt, ohne sich über die Folgen ihres Tuns im Klaren zu sein.

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